..: Verein
» Startseite
» Wir über uns...
» Kontakt...
..: Flugplatz
» Flugplatz...
..: Aktivitäten
» Impressionen...
» Turbinen Treffen...
» Jugendecke...
» Ausstellung...
» weitere Links...
» Impressum...
 

Flugplatzordnung


1. Der Zutritt zum Flugplatz ist nur Mitgliedern des MSC Littfetal e.V. gestattet.
Flugbetrieb kann nur aufgenommen werden, nachdem ein Flugleiter bestellt wurde. Das erste volljährige, aktive Vereinsmitglied, mit einer Vereinszugehörigkeit von mindestens einem Jahr, das den Flugplatz betritt, ist Flugleiter. Die Aufnahme der Flugleitertätigkeit ist im Flugleiterbuch zu dokumentieren. 

Im Flugleiterbuch sind folgende Eintragungen lückenlos vorzunehmen: 

- Namen des Flugleiters
- Datum, Beginn der Flugleitertätigkeit
- Besonderheiten, z.B. Außenlandungen
- ggf. Nachfolgeregelung
- Ende des Flugbetriebs / der Flugleitertätigkeit 

 Diese Eintragungen sind mit Unterschrift zu belegen. Die Niederlegung der Flugleitertätigkeit ohne Nachfolgeregelung und entsprechende  Dokumentation im Flugleiterbuch ist nicht möglich.Der Flugleiter ist für die konsequente Einhaltung der Flugplatzordnung verantwortlich. Er ist im Hinblick auf seinen definierten Aufgabenbereich anderen Vereinsmitgliedern, Gastpiloten und Besuchern weisungsbefugt.
Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Dieser muss eine  Erste-Hilfe-Ausbildung  haben.  Es reicht die Befähigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus.
Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die aufgrund ihres technischen Zustands, insbesondere ihrer Steuerungsanlagen sicher gestartet und gelandet werden können.
Der Versicherungsnachweis ist ständig mitzuführen, und auf Verlangen des Flugleiters vorzuweisen. 

2. Gastpiloten kann eine kurzzeitige Flugerlaubnis, mit Hinweis auf die bestehende Flugplatzordnung, sowie dem Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung sowie eines Lärmmessprotokolls (siehe 5.)  vom Vorstand erteilt werden.
Die Startgebühr für Gastpiloten beträgt pro Tag  5,00 € und ist sofort fällig. Gastpiloten müssen von Flugleiter auf ihre Flugbefähigung überprüft werden. 

3.  Flugzeitenregelung

 

 

Samstag, Sonn- und Feiertags :

  9.00 - 12.00 Uhr und

 

 

14.00 - 19.00 Uhr

 

längstens jedoch bis Sonnenuntergang

 

 

an allgemeinen Werktagen :

14.00 - 19.00 Uhr

 

längstens jedoch bis Sonnenuntergang

 
Am 2. Pfingstfeiertag ist kein Flugbetrieb gestattet.

4. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei dem Betrieb dieser Anlagen sind die geltenden Verfügungen der Bundesnetzagentur zu beachten.
Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich solange einzustellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde. Sollten dauerhafte oder wiederholte Funkstörungen auftreten, ist die Luftfahrtbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.
Die Belegung der Frequenzen und der genutzten Kanäle der Funkfernsteuerungsanlagen ist während des Betriebes durch eine Kennzeichnung der Sender und durch Anzeige auf einer Frequenztafel kenntlich zu machen.
Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung eine Beeinflussung des Empfängers durch dazugehörige Sender ausgeschlossen ist. 

5. Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit einem dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Schalldämpfer ausgerüstet sein. Die Schallobergrenze von  78 DB/A, gem. den Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen (gemäß § 16 LuftVO Abstandstabelle A -Nfl I 76/08),  darf nicht überschritten werden.
Der MSC Littfetal eV hat unter den in den vom Luftfahrtbundesamt veröffentlichten Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge genannten Messbedingungen jedes Flugmodell mit Verbrennungsmotor zu vermessen und über die Messung ein Lärmprotokoll anzulegen.

6. Flugbetrieb darf maximal mit 2, mit Verbrennungsmotoren ausgerüsteten Modellen aufgenommen werden. Das Gesamtgewicht der Flugmodelle darf 25 kg nicht überschreiten.
Der Auf- und Abbau der Modelle erfolgt auf der dem Parkplatz zugewandten Seite des Schutzzauns.

Das Anlassen der Motoren darf nur auf der dem Fluggelände zugewandten Seite des Schutzzaunes, unter Beachtung der Flugbewegungen,  erfolgen.
Zutritt zum Flugfeld hat nur der Flugleiter und die unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Piloten. 

7. Bei Start- und Landevorgängen muss eine klare Absprache gewährleistet sein!  Starts und Landungen sind mit dem Ruf „Start“ bzw. „Landung“ anzukündigen. Modelle mit stehendem Motor und Notlandungen aufgrund irgendeiner Störung haben immer Vorrang.
Bei Start- und Landevorgängen ist die Piste immer freizuhalten. Aus Sicherheitsgründen haben Startvorgänge immer von Personen weg und in Ausnutzung der gesamten Pistenlänge zu erfolgen.
Flugschüler und Anfänger können nur zum Start zugelassen werden, wenn ein erfahrener Vereinspilot bei Start, Flug und Landung assistiert. 

8. Der Flugraum erstreckt sich in Grundrichtung Kindelsberg. Die Altenberger sowie die Müsener Straße dürfen nicht überflogen werden. Weiterhin ist ein Überflug von Personen, dem Parkraum, dem Schutzzaun sowie dem See verboten!
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung, insbesondere die von Personen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet werden. 

9. Außenlandungen und Abstürze sind unverzüglich dem Flugleiter zu melden. Die Eintragung ins Flugbuch ist bindend erforderlich! 

10. Im Interesse der Sicherheit, den behördlichen Auflagen und mit Rücksicht auf die Anlieger - somit im Gesamtinteresse des Vereins- ist diese Flugplatzordnung für jedes Mitglied bindend. Verstöße jeglicher Art werden mit zeitlich begrenzten Flugverboten, in Wiederholungsfällen mit Vereinsausschluss geahndet.
 

Diese Flugordnung dient zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Erzielung geringstmöglicher Umweltbeeinflussung durch den Modellflugbetrieb.

Deshalb ist jeder Einzelne verpflichtet, durch sein Verhalten und seine  Aufmerksamkeit zum sicheren, störungsfreien Ablauf des Flugbetriebs beizutragen!

 
© 2010 by  Frank Mehlberg |