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Flugplatzordnung
1. Der Zutritt zum
Flugplatz ist nur Mitgliedern des MSC Littfetal e.V. gestattet.
Flugbetrieb kann nur aufgenommen werden,
nachdem ein Flugleiter bestellt wurde. Das erste volljährige, aktive
Vereinsmitglied, mit einer Vereinszugehörigkeit von mindestens einem Jahr, das
den Flugplatz betritt, ist Flugleiter. Die Aufnahme der
Flugleitertätigkeit ist im Flugleiterbuch zu dokumentieren.
Im Flugleiterbuch sind folgende Eintragungen
lückenlos vorzunehmen:
- Namen des
Flugleiters
- Datum, Beginn der
Flugleitertätigkeit
- Besonderheiten,
z.B. Außenlandungen
- ggf. Nachfolgeregelung
- Ende des
Flugbetriebs / der Flugleitertätigkeit
Diese Eintragungen sind mit Unterschrift zu
belegen. Die Niederlegung der Flugleitertätigkeit ohne Nachfolgeregelung und
entsprechende Dokumentation im
Flugleiterbuch ist nicht möglich.Der Flugleiter ist für die konsequente
Einhaltung der Flugplatzordnung verantwortlich. Er ist im Hinblick auf seinen
definierten Aufgabenbereich anderen Vereinsmitgliedern, Gastpiloten und Besuchern
weisungsbefugt.
Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt
Folge zu leisten. Dieser muss eine
Erste-Hilfe-Ausbildung
haben. Es reicht die Befähigung nach
der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus.
Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben
werden, die aufgrund ihres technischen Zustands, insbesondere ihrer
Steuerungsanlagen sicher gestartet und gelandet werden können.
Der Versicherungsnachweis ist ständig
mitzuführen, und auf Verlangen des Flugleiters vorzuweisen.
2. Gastpiloten kann
eine kurzzeitige Flugerlaubnis, mit Hinweis auf die bestehende
Flugplatzordnung, sowie dem Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
sowie eines Lärmmessprotokolls (siehe 5.) vom Vorstand erteilt werden.
Die Startgebühr für Gastpiloten beträgt pro
Tag 5,00 € und ist sofort fällig.
Gastpiloten müssen von Flugleiter auf ihre Flugbefähigung überprüft werden.
3. Flugzeitenregelung
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Samstag, Sonn- und Feiertags :
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9.00 - 12.00 Uhr und
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14.00
- 19.00 Uhr
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längstens jedoch
bis Sonnenuntergang
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an allgemeinen Werktagen :
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14.00
- 19.00 Uhr
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längstens jedoch
bis Sonnenuntergang
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Am
2. Pfingstfeiertag ist kein Flugbetrieb gestattet.
4. Es dürfen nur
Funkanlagen verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften
der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei dem Betrieb dieser Anlagen sind die
geltenden Verfügungen der Bundesnetzagentur zu beachten.
Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der
Flugbetrieb unverzüglich solange einzustellen, bis die Störquelle eindeutig
ermittelt und ausgeschaltet wurde. Sollten dauerhafte oder wiederholte
Funkstörungen auftreten, ist die Luftfahrtbehörde hierüber in Kenntnis zu
setzen.
Die Belegung der Frequenzen und der genutzten
Kanäle der Funkfernsteuerungsanlagen ist während des Betriebes durch eine
Kennzeichnung der Sender und durch Anzeige auf einer Frequenztafel kenntlich zu
machen.
Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen
bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung eine Beeinflussung des
Empfängers durch dazugehörige Sender ausgeschlossen ist.
5. Die zum Einsatz
kommenden Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit einem dem neuesten Stand
der Technik entsprechenden Schalldämpfer ausgerüstet sein. Die Schallobergrenze
von 78 DB/A, gem. den Grundsätzen des
Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von
Flugmodellen (gemäß § 16 LuftVO Abstandstabelle A -Nfl I 76/08), darf nicht überschritten werden.
Der MSC Littfetal eV hat unter den in den vom
Luftfahrtbundesamt veröffentlichten Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge
genannten Messbedingungen jedes Flugmodell mit Verbrennungsmotor zu vermessen
und über die Messung ein Lärmprotokoll anzulegen.
6. Flugbetrieb darf
maximal mit 2, mit Verbrennungsmotoren ausgerüsteten Modellen aufgenommen
werden. Das Gesamtgewicht der Flugmodelle darf 25 kg nicht überschreiten.
Der Auf- und Abbau der Modelle erfolgt auf
der dem Parkplatz zugewandten Seite des Schutzzauns.
Das Anlassen der Motoren darf nur auf der dem
Fluggelände zugewandten Seite des Schutzzaunes, unter Beachtung der
Flugbewegungen, erfolgen.
Zutritt zum Flugfeld hat nur der Flugleiter
und die unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Piloten.
7. Bei Start- und
Landevorgängen muss eine klare Absprache gewährleistet sein! Starts und Landungen sind mit dem Ruf „Start“ bzw. „Landung“ anzukündigen. Modelle mit stehendem Motor und Notlandungen
aufgrund irgendeiner Störung haben immer Vorrang.
Bei Start- und Landevorgängen ist die Piste
immer freizuhalten. Aus Sicherheitsgründen haben Startvorgänge immer von
Personen weg und in Ausnutzung der gesamten Pistenlänge zu erfolgen.
Flugschüler
und Anfänger können nur zum Start zugelassen werden, wenn ein erfahrener
Vereinspilot bei Start, Flug und Landung assistiert.
8. Der Flugraum
erstreckt sich in Grundrichtung Kindelsberg. Die Altenberger sowie die Müsener
Straße dürfen nicht überflogen werden. Weiterhin ist ein Überflug von Personen,
dem Parkraum, dem Schutzzaun sowie dem See verboten!
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten,
dass Sicherheit und Ordnung, insbesondere die von Personen sowie die Ordnung
des Modellflugbetriebes nicht gefährdet werden.
9. Außenlandungen und
Abstürze sind unverzüglich dem Flugleiter zu melden. Die Eintragung ins
Flugbuch ist bindend erforderlich!
10. Im Interesse der
Sicherheit, den behördlichen Auflagen und mit Rücksicht auf die Anlieger -
somit im Gesamtinteresse des Vereins- ist diese Flugplatzordnung für jedes
Mitglied bindend. Verstöße jeglicher Art werden mit zeitlich begrenzten
Flugverboten, in Wiederholungsfällen mit Vereinsausschluss geahndet.
Diese
Flugordnung dient zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Erzielung
geringstmöglicher Umweltbeeinflussung durch den Modellflugbetrieb.
Deshalb
ist jeder Einzelne verpflichtet, durch sein Verhalten und seine Aufmerksamkeit zum sicheren, störungsfreien
Ablauf des Flugbetriebs beizutragen!
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